Rechtsprechung
BFH, 14.11.2000 - VI R 76/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Einkommenssteuer - Kinderfreibetrag - Ausbildungsfreibetrag - Veranlagung - Ausbildungszweck - Fachliteratur - Studium
- Judicialis
EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 3; ; EStG § 32 Abs. 4; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 32 Abs. 6; ; EStG § 33a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG §§ 31, 32 Abs. 4, 6, § 33a Abs. 2
Kindergeld; ausbildungsbedingter Mehrbedarf - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte und Bezüge von Kindern
- Aufteilung der Einkünfte und Bezüge innerhalb und außerhalb des Begünstigungszeitraums
- Beispiele zur BFH-Rechtsprechung zur Berechnung der Einkünfte und Bezüge
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 19.04.2000 - 1 K 3879/98
- BFH, 14.11.2000 - VI R 76/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 14.11.2000 - VI R 62/97
Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages
Auszug aus BFH, 14.11.2000 - VI R 76/00
In dem Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 62/97 (BFH/NV 2001, 375) hat der Senat entschieden, dass unter den besonderen Ausbildungskosten i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG alle über die Lebensführung hinausgehenden ausbildungsbedingten Mehraufwendungen zu verstehen sind.